Die Blüte einer Pflanze ist – in weitgefasster Definition – ein unverzweigter Kurzspross mit begrenztem Wachstum. Seine Blätter stehen indirekt oder direkt im Dienst der geschlechtlichen Fortpflanzung. Indirekt als Schutzorgane oder Anlockungsorgane (Blütenhülle), direkt durch die Bildung der Fortpflanzungsorgane (Staubblätter und Fruchtblätter).

Die meisten blühenden Pflanzen, die wir von Wald, Wiese und Garten her kennen haben Blüten. Sie besitzen sowohl weibliche als auch männliche Fortpflanzungsfunktionen. Die zugehörigen Pflanzen nennt man daher auch eingeschlechtliche Blüten, da sie beide Geschlechter in sich tragen (monokline Blüten). Bei den zwittrigen Blüten handelt es sich um die am meisten verbreitete Blütenform. Blüten dienen den sogenannten Samenpflanzen oder Blütenpflanzen (Spermatophyta, dazu gehören die Nacktsamer (Gymnospermae) im weiteren Sinne und die Bedecktsamer (Angiospermae) im engeren Sinne) zur Fortpflanzung. Blüten sind Kurztriebe mit begrenztem Wachstum.

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Bestandteile der Blüten sind der:

.) Blütenboden ( Receptaculum)
.) Kelchblätter (Sepalen)
.) Kronblätter (Petalen)
.) Staubblätter (Stamina)
.) Fruchtblätter (Karpelle)

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